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Rechtsextreme "Artgemeinschaft": Durchsuchungen nach Verbot

Deutsche Welle ·

In Deutschland hat die Polizei Objekte mutmaßlicher Mitglieder der verbotenen rechtsextremen Vereinigung "Artgemeinschaft" durchsucht. Grundlage sei ein Verfahren gegen insgesamt 15 Beschuldigte, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Halle der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Ihnen werde vorgeworfen, die "Artgemeinschaft" trotz eines deutschlandweiten Verbots fortgeführt zu haben.

In den fünf Bundesländern Sachsen-Anhalt , Berlin , Brandenburg , Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wurden bis zum Mittag die Objekte durchsucht. Unter anderem seien Kräfte der Landeskriminalämter im Einsatz gewesen. Es seien Beweismittel, unter anderem Unterlagen und Datenträger, sichergestellt worden, so die Sprecherin der halleschen Staatsanwaltschaft.

In Sachsen-Anhalt durchsuchten die Polizisten nach dpa-Informationen auch mehrere Objekte in der Gemeinde Gardelegen. Dort soll im Juni ein Treffen zu einer sogenannten Sommersonnenwendefeier stattgefunden haben.

Wie das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet, soll die Polizei bei der als "privat" deklarierten Veranstaltung die Zufahrt kontrolliert haben. Dabei sollen auch Gäste gesehen worden sein, die mit der "Artgemeinschaft" in Verbindung gebracht werden.

"Die Artgemeinschaft - Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung" hatte zuletzt schätzungsweise rund 150 Mitglieder. Der Verein war laut Bundeszentrale für politische Bildung deutschlandweit mit vielen rechtsextremen und neurechten Gruppierungen vernetzt und unterhielt gute Kontakte zur gewaltbereiten Neonazi-Szene. Die Gruppe feierte vor allem im geschlossenen Rahmen germanisch-heidnische Feste und veranstaltete sogenannte Gemeinschaftstage mit bis zu 250 Teilnehmern.

2023 wurde der Verein vom Bundesinnenministerium verboten . Die damalige Innenministerin Nancy Faeser bezeichnete sie als "sektenartige, zutiefst rassistische und antisemitische Vereinigung". Die Gruppierung klagte gegen das Verbot, das aber im April vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt wurde. Die Gruppierung richte sich mit einer aggressiv-kämpferischen Haltung gegen die verfassungsmäßige Ordnung, hieß es zur Begründung.

Verfassungsfeindlich ist der Verein aus Sicht des Bundesinnenministeriums vor allem wegen seiner rassistischen Ideologie. Die Bewegung verbreite unter dem Deckmantel eines pseudoreligiösen germanischen Götterglaubens ein gegen die Menschenwürde verstoßendes Weltbild. Zentrales Ziel sei die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", was mit dem von den Nationalsozialisten geprägten Begriff "Rasse" gleichzusetzen sei.

Vor Gericht hatte die "Artgemeinschaft" versucht, sich als abgeschottete Vereinigung darzustellen. Mit Politik habe man nichts am Hut.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.dw.com — der Inhalt gehört Deutsche Welle.

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