Insolvenzverfahren eröffnet: 1860 München hat ikonisches „Löwen“-Wappen zurück
Das Insolvenzverfahren bei 1860 München ist eröffnet. „Ja mei“, denkt sich da einer.
Dafür hat der abgestürzte Traditionsverein seinen ikonischen „Löwen“ wieder.
Der TSV 1860 München hat sich ein Stück seiner Identität zurückgeholt.
Der nach einem Zwangsabstieg in die Fußball-Regionalliga abgestürzte Traditionsverein hat seinen ikonischen „Löwen“ wieder.
Im Rahmen des nun eröffneten Insolvenzverfahrens sicherte sich der Mutterverein die Markenrechte der insolventen KGaA, darunter den geschützten Namen „TSV 1860 München“ und das traditionelle Wappen mit dem im Achteck eingerahmten Löwen und dem Schriftzug „1860“. „Wir freuen uns, dass es nach langen und umfangreichen Verhandlungen gelungen ist, eine Einigung zu erzielen.
Damit gelangen die Markenrechte und die Mannschaft unter das Dach des Vereins und seiner Spielbetriebs-GmbH.
Der Löwe ist zurückgekehrt - das ist ein starkes Signal für unsere Fans, unsere Partner und den gesamten Verein“, erklärten der Präsident des eingetragenen Vereins, Gernot Mang, und der Geschäftsführer der Spielbetriebs-GmbH, Thomas Probst.
Der Mutterverein wird die Marken der Spielbetriebs-GmbH zur Verwertung zur Verfügung stellen. „Bis zur vollständigen Klärung aller Rechtsverhältnisse kann die kommerzielle Nutzung der Marken noch eingeschränkt sein“, teilte der Verein weiter mit.
Der Streit um die Marke Der Münchner Viertligist hatte zuletzt wegen eines Markenstreits mit dem langjährigen Investor Hasan Ismaik auf das schwarz-weiße Emblem mit dem Löwen verzichtet.
Stattdessen wich der Traditionsverein auf ein altes, ovales Logo aus, in dem unter anderem die Zahl „1860“ sowie die Buchstaben „FA“ (Fußball-Abteilung) zu sehen sind.
Hintergrund der Entscheidung waren offene Rechtsfragen rund um die 1860 GmbH & Co.
Kommanditgesellschaft auf Aktien.
Diese KGaA wurde zusammen vom Stammverein und von Ismaik als Spielbetriebsgesellschaft geführt, musste aber wegen einer ausgebliebenen Finanzierungszusage des Investors Insolvenz anmelden. „Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ Unmittelbar nach Verfahrenseröffnung um 7.30 Uhr am Dienstag „wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung“ hatte der vorläufige Gläubigerausschuss einem Angebot des Turn und Sportverein München von 1860 e.V. und der neuen TSV München von 1860 Spielbetriebs-GmbH zugestimmt.
Dieses sieht den Kauf von Vermögenswerten der insolventen Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) vor, darunter deren Markenrechten. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
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