Neue Regeln - Das ändert sich im September für Verbraucher
Ob morgens beim ersten Kaffee, unterwegs in der Stadt oder abends auf dem Sofa: Viele Regeln und Angebote begleiten Verbraucher ganz selbstverständlich durch den Alltag. Oft merken sie Veränderungen erst, wenn neue Hinweise auftauchen oder Gewohntes nicht mehr wie bisher funktioniert. Genau davon gibt es im September einiges – von neuen Verbraucherrechten bis zu Änderungen bei Bahn, Fernsehen und Streaming.
Eine der Änderungen wird beim Einkaufen direkt sichtbar. Ab dem 27. September müssen Händler in der EU mit einem Gewährleistungslabel etwa an der Kasse auf die gesetzlichen Rechte bei mangelhaften Produkten hinweisen. Mindestens zwei Jahre lang haben Kunden im Gewährleistungsfall Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz.
Bietet ein Hersteller zusätzlich eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie, muss er dafür das „GARAN-Label“ verwenden. Darauf sollen Verbraucher erkennen können, für wie viele Jahre der Hersteller die Haltbarkeit zusichert und im Ernstfall kostenlos repariert oder Ersatz liefert.
Auch gegen Greenwashing gelten ab dem 27. September strengere Regeln. Wer auf Verpackungen, in Anzeigen, Werbebroschüren oder im Internet Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ verwendet, muss diese Behauptungen belegen können. Nachhaltigkeitssiegel sind nur noch erlaubt, wenn sie auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder staatlich festgelegt wurden. Sonst drohen Abmahnungen oder sogar Schadenersatz.
Mehr Unterstützung gibt es zudem bei der Steuererklärung. Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur Mitglieder beraten, die ihr Geld etwa aus einem Job, der Rente oder Unterhalt bekamen. Wer zusätzlich Geld aus Vermietung oder Kapitalanlagen bekam, durfte eine bestimmte Grenze nicht überschreiten. Diese fällt nun weg. Das Finanzministerium schätzt: Rund 35.500 weitere Steuerpflichtige können so einen Lohnsteuerhilfeverein nutzen.
Ab September gelten auch unterwegs neue Regeln. Die Deutsche Bahn will den Alkoholkonsum schrittweise an allen rund 5.400 Stationen verbieten. Ab 1. September gilt das bereits am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin-Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig. Bis 15. Oktober soll das Verbot an allen deutschen Bahnhöfen umgesetzt sein.
Doch der September bringt nicht nur neue Regeln im Alltag. Auch politisch wird es wichtig: Gleich in drei Bundesländern wird gewählt. Sachsen-Anhalt macht am 6. September den Anfang, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgen am 20. September.
Für Schlagerfans endet im September eine TV-Ära. Am 6. September läuft nach rund 30 Jahren die letzte Live-Ausgabe von „Immer wieder sonntags“ mit Stefan Mross im Ersten. Die Sendung gehörte zu den beliebtesten Volksmusik-Shows Deutschlands und erreichte regelmäßig ein Millionenpublikum.
Während sich eine bekannte Sendung verabschiedet, bekommen Football-Fans mehr zu sehen. RTL und Sky bauen ihr NFL-Angebot aus und zeigen neben den Sonntagsabend-Spielen künftig auch Nachtpartien und zwei Konferenzen. Die erste Partie bestreiten die New England Patriots und die Seattle Seahawks am 10. September um 2.20 Uhr deutscher Zeit.
Wer statt Fernsehen lieber Musik streamt, muss sich ebenfalls auf eine Neuerung einstellen.
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