Kriminalität: Wie schmuggeln Gefangene Handys ins Gefängnis?
Trotz Verbots werden immer wieder Handys im Gefängnis sichergestellt.
Was passiert, wenn die Gefangenen auffliegen? Und wie wollen die Behörden verhindern, dass Handys ins Gefängnis gelangen? Manche der Geräte sind nur etwa so groß wie ein Finger: Immer wieder werden Handys ins Gefängnis geschmuggelt - in Baden-Württemberg waren es im vergangenen Jahr laut Justizministerium 311 Stück.
Wie kommen die Geräte ins Gefängnis? Wie können sie Kontakt zu Angehörigen halten? Und was plant das Justizministerium für Maßnahmen gegen Handy -Schmuggler? Ein Überblick.
Wie sind die Regeln zu Handys in Gefängnissen? Grundsätzlich sind Handys für Gefangene in Haft verboten. „Eingeschmuggelte Handys gefährden die Sicherheit im Gefängnis , weil Häftlinge damit Zeugen beeinflussen, Fluchtpläne schmieden oder Kontakte ins kriminelle Milieu halten können“, sagte Justizminister Moritz Oppelt (CDU).
Der unerlaubte Besitz von Mobiltelefonen werde, soweit sich der Fund einem Gefangenen zuordnen lässt, mit Disziplinarmaßnahmen geahndet, teilte das Justizministerium mit.
Was zählt als Handy? Als Mobiltelefone gelten sämtliche mobilen Kommunikationsgeräte, das heißt Smartphones, Smartwatches und auch mobile Telefone ohne Internet wie etwa sogenannte Minihandys - kleine Geräte, die kaum größer sind als ein Finger.
Zwar kann mit ihnen nicht im Internet gesurft werden, SMS schreiben und Anrufe sind aber möglich.
Außerdem können sie den Angaben zufolge im Körper transportiert werden.
Wie viele Handys wurden in den vergangenen Jahren sichergestellt? 2025 wurden in den Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg insgesamt 311 Handys sichergestellt.
Den Angaben zufolge lag die Anzahl der sichergestellten Geräte in den vergangenen Jahren mit Schwankungen jeweils zwischen rund 450 und 270 Geräten.
Bei der Dokumentation wird nicht nach Justizform differenziert.
Wie kamen die Handys zu den Gefangenen? Die meisten Geräte - insgesamt 134 - wurden den Angaben zufolge bei Kontrollmaßnahmen in Arbeits- und Freizeiträumlichkeiten, mit Hilfe von sogenannten Mobilfunkdetektoren sowie durch „die besondere Aufmerksamkeit von Bediensteten“ gefunden.
Am zweithäufigsten zählte das Ministerium sogenannte „Mauerwürfe“, also Fälle, in denen den Gefangenen das Gerät mutmaßlich von Menschen außerhalb der jeweiligen Haftanstalt über die Gefängnismauer geworfen wurde.
Im vergangenen Jahr zählte das Ministerium 117 solcher Fälle.
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