Jugendarrest: Hilfe statt Knast – Was Schulschwänzer überzeugen soll
Mit mehr Sozialarbeit und einer Schüler-ID will Niedersachsen verhindern, dass Kinder aus dem Schulsystem verloren gehen.
Kultusministerin Hamburg nimmt auch die Eltern in die Pflicht.
Minderjährigen Schulschwänzern droht in Niedersachsen seit diesem Schuljahr kein Jugendarrest mehr – stattdessen setzt das Land stärker auf Unterstützung.
Bisher sei das Jugendamt immer gleichzeitig mit dem Ordnungsamt informiert worden, sagte Kultusministerin Julia Willie Hamburg der Deutschen Presse-Agentur. „Wir sagen jetzt: Erst wird das Jugendamt informiert, das dann auf die Familie zugeht.
Erst, wenn das nicht greift, wird das Ordnungsamt informiert.
Wir glauben, dass das deutlich effektiver ist, weil es die Bereitschaft, Hilfsangebote anzunehmen, erhöht.“ Die Grünen-Politikerin kündigte an, die Schulsozialarbeit und die Schulpsychologie auszubauen. „Das Fernbleiben von der Schule hat viele sehr unterschiedliche Gründe: Prüfungsangst, Depressionen, Gewalt in der Familie, um nur einige Beispiele zu nennen“, sagte sie. „Am Ende geht es uns immer darum, die Kinder zu unterstützen.“ „Letztendlich sind die Eltern dafür zuständig“ Auf Freiheitsentzug als letztes Mittel will Hamburg aber nicht vollständig verzichten. „Die Ordnungsmaßnahme Knast gibt es im Zweifel dann immer noch, aber nur noch für Volljährige oder die Erziehungsberechtigten“, sagte sie. „Letztendlich sind die Eltern dafür zuständig, dass die Kinder zur Schule gehen, und sie sind diejenigen, die das nachhalten müssen.“ Laut Schulgesetz ist es eine Ordnungswidrigkeit, der Schulpflicht nicht nachzukommen – seit August allerdings nur noch für Volljährige.
Auch Erziehungsberechtigte können mit einem Bußgeld belegt werden, wenn sie nicht dafür sorgen, dass schulpflichtige Kinder regelmäßig am Unterricht teilnehmen.
Minderjährige selbst werden für Schulpflichtverletzungen dagegen nicht mehr mit einem Bußgeld belegt.
Damit entfällt auch der bisher in der Folge mögliche Jugendarrest.
Erwachsenen kann bei Nichtzahlung einer Geldbuße unter bestimmten Voraussetzungen aber Erzwingungshaft drohen.
Die Schulpflicht dauert in Niedersachsen grundsätzlich zwölf Jahre.
Sie beginnt in der Regel mit dem Schuljahr, in dem ein Kind sechs Jahre alt ist oder bis Ende September sechs Jahre alt wird.
Zudem sind Auszubildende für die Dauer ihres Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
So häufig war Jugendarrest wegen Schulschwänzens In Niedersachsen war Jugendarrest für Schulschwänzer nach den verfügbaren Zahlen vergleichsweise häufig.
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