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Kultur

Französische Rechtspopulistin Le Pen stellt Vorrechte für Franzosen in Aussicht

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Französische Rechtspopulistin Le Pen stellt Vorrechte für Franzosen in Aussicht

Gut sieben Monate vor der Präsidentschaftswahl in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen für den Fall einer Amtsübernahme die grundsätzliche Bevorzugung von Franzosen in Aussicht gestellt.

Die von ihr als „nationale Priorität“ bezeichnete Regel werde unter anderem bei der Vergabe von Wohnraum gelten, sagte Le Pen am Sonntag bei ihrem Wahlkampfauftakt im nordfranzösischen Hénin-Beaumont. „Alle Franzosen haben das Recht, im eigenen Land bevorzugt zu werden“, sagte sie.

Bei einem Wahlsieg werde sie überdies der Schaffung von Wohnraum Priorität einräumen.

Dazu sollten zahlreiche Umweltnormen abgeschafft werden, unter anderem zur Flächenversiegelung und zur Energieeffizienz, sagte Le Pen.

Auch eine Senkung der Sprit-Steuern stellte sie in Aussicht, während ihre Anhänger „ Marine , Präsidentin!“ skandierten. „Diese Präsidentschaftswahl wird darüber entscheiden, ob unser Land weiter im Treibsand der Gewohnheiten versinkt, oder ob es zur Renaissance (Wiedergeburt) Frankreichs kommt“, sagte Le Pen, auf deren Wahlplakaten ebenfalls der Slogan „Renaissance“ steht.

Die Mitte-rechts-Partei von Präsident Emmanuel Macron, die „Renaissance“ heißt, hatte vergeblich dagegen geklagt, dass Le Pen diesen Slogan benutzt.

Die Fraktionschefin des Rassemblement National (RN) erwähnte zum Beginn ihrer Rede den 31.

Geburtstag des Parteichefs Jordan Bardella in der vergangenen Woche.

Bardella, der lange selbst auf die Präsidentschaftskandidatur gehofft hatte, saß mit zahlreichen Parteivertretern auf der Bühne, kam aber selbst nicht zu Wort.

Zwischen Le Pen und Bardella, dem sie im Fall ihres Wahlsiegs das Amt des Premierministers zugesagt hatte, zeigten sich zuletzt zunehmend inhaltliche Unterschiede, etwa mit Blick auf die Wirtschaftspolitik.

Le Pens Kandidatur ist weiter von der Möglichkeit überschattet, dass das Oberste Berufungsgericht noch vor der Präsidentschaftswahl im Frühjahr im Veruntreuungsverfahren gegen sie zu einer Entscheidung kommt.

Sollte die Verurteilung des Berufungsgerichts zu einer Haftstrafe bestätigt werden, ist jedoch offen, ob sie noch vor dem Wahltermin eine elektronische Fußfessel angelegt bekommt.

Eine Kandidatur würde diese Entscheidung nicht behindern.

In dem Prozess geht es um die Scheinbeschäftigung von EU-Parlamentsassistenten, die nach den Urteilen der Vorinstanzen in Wahrheit für Le Pens Partei gearbeitet haben.

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