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Kultur

Prozessbeginn: Angeklagte gesteht tödlichen Messerangriff auf Ex-Partner

Stern ·
Prozessbeginn: Angeklagte gesteht tödlichen Messerangriff auf Ex-Partner

Versuchte Vergiftung, Messerangriff und Raub: Was der Staatsanwaltschaft zufolge in einer Wohnung in Hamburg-Neuallermöhe geschah und was die Angeklagte am ersten Prozesstag dazu sagt.

Eine wegen Mordes angeklagte 42-Jährige hat am ersten Prozesstag vor dem Landgericht Hamburg die tödlichen Messerstiche gegen ihren Ex-Partner gestanden. „Es ist richtig, dass ich ihn mit dem Messer tödlich verletzt habe.

Das ist der schlimmste Fehler meines Lebens und ich schäme mich“, sagte die Ghanaerin in einer von ihren beiden Verteidigern verlesenen Einlassung.

Den Vorwurf, aus Habgier gehandelt und ihren von ihr getrennt lebenden Mann ausgeraubt zu haben, wies sie zurück. „Ich habe das nicht wegen Geld oder Eifersucht getan.

Was ich getan habe, habe ich aus purer Verzweiflung getan.“ Sie habe sich gefühlt, als sei sie in einem Käfig eingesperrt.

Außerdem räumte sie ein, wegen der von ihr vermuteten Lügen und eines möglichen Doppellebens des 35-Jährigen bereits vor der Tat Tötungsfantasien gehabt zu haben.

Messerangriff nach dem Sex Der Anklage zufolge soll die Frau im Februar dieses Jahres in ihrer Wohnung in Hamburg-Neuallermöhe ihren Ex- Partner mit zwei Messerstichen in den Hals zunächst schwer verletzt haben.

Zuvor hätten die beiden Sex gehabt.

Der Mann habe eine wichtige Unterschrift für ein ausländerrechtliches Schreiben benötigt.

Die Angeklagte habe diese Unterschrift zur Bedingung für den Sex gemacht.

Außerdem habe die Angeklagte versucht, dem 35-Jährigen eine orangefarbene Gewürzmischung zu geben, von der sie geglaubt habe, dass sie eine giftähnliche Wirkung habe.

Die Substanz sei am Körper des Mannes gefunden worden.

Ob und wie sie ihm verabreicht worden sei, konnte der Staatsanwalt nicht sagen.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Frau schließlich ein im Bett verstecktes Messer zog und dem nackten Mann zweimal in den Hals stach.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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