Unschuldige in Haft gebracht: Justizkomplex Josephine R. - Ex-Freundin wegen Falschaussagen verurteilt
Reihenweise falsche Aussagen und erfundene Beschuldigungen bringen Unschuldige jahrelang in Haft. Das Lügenkonstrukt wächst sich zu einem Verfahrenskomplex aus. Inzwischen läuft die Aufarbeitung im Fall Josephine R. - mit einer ersten Verurteilung.
Für Lügen und Falschaussagen im Missbrauchskomplex um Josephine R. ist eine Frau aus Salzgitter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Die Angeklagte habe ohne Zweifel Schuld auf sich geladen, sagte der Richter am Amtsgericht Braunschweig. Die 32-Jährige hatte nach einem falschen Geständnis selbst vier Jahre in Haft gesessen und mit ihren Lügen vor Gericht ein Paar für fast zwei Jahre zu Unrecht ins Gefängnis gebracht.
Die von ihr geschilderten massiven sexuellen Übergriffe habe es nicht gegeben, ließ sie ihren Anwalt erklären. "Was ich über sie gesagt habe, war falsch", sagte die 32-Jährige den beiden zu Unrecht Verurteilten, die als Nebenkläger im Saal saßen. Der Angeklagten wurde im aktuellen Verfahren schwere Freiheitsberaubung mit falscher Verdächtigung und uneidlicher Falschaussage vorgeworfen.
Der Fall ist als Missbrauchskomplex um Josephine R. bundesweit bekanntgeworden, weil Missbrauchslügen und Fehlurteile seit Jahren die Justiz beschäftigen. Zunächst war die Angeklagte selbst wegen eines falschen Geständnisses zu angeblichem Missbrauch und anderen Gewalttaten an ihrer Ex-Freundin Josephine R. zu sechs Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.
Nach diesem ersten Prozess gegen die Ex-Partnerin von Josephine R. rückten die schweren Missbrauchsvorwürfe des vermeintlichen Opfers Josephine R. gegen die eigene Mutter und den Stiefvater in den Fokus. Die Mutter wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 13,5 Jahren mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Partner bekam neuneinhalb Jahre Haft.
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