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Große Bedeutung: Streit um Kraftwerk-Beat - Darum ist der Fall so wichtig

Stern ·
Große Bedeutung: Streit um Kraftwerk-Beat - Darum ist der Fall so wichtig

Der Bundesgerichtshof entscheidet heute über einen Sampling-Rechtsstreit, der das Urheberrecht an die digitale Zeit anpassen könnte.

Was bedeutet das für Musik, Medien und Kreativwirtschaft? Im fast drei Jahrzehnte dauernden Rechtsstreit der Elektro-Band Kraftwerk mit dem Hip-Hop-Produzenten Moses Pelham will der Bundesgerichtshof (BGH) heute in Karlsruhe sein nächstes Urteil verkünden.

Seit 1999 zieht sich der Konflikt durch die Instanzen, war unter anderem am Bundesverfassungsgericht und am Europäischen Gerichtshof (EuGH). „Alles daran ist ungewöhnlich“, erklärt Prof.

Frédéric Döhl, Musikwissenschaftler und Jurist.

Aber das habe einen guten Grund. „Entlang dieses Rechtsstreits wird die Anpassung einer Schlüsselstelle des Urheberrechts an die digitale Gegenwart ausgehandelt: Wann muss man fragen, wenn man etwas von jemand anderem übernimmt? Wann nicht?“ Worum geht es konkret am BGH? Der heute 55-jährige Pelham hatte Mitte der 1990er Jahre eine zwei Sekunden lange Stelle reiner Rhythmussequenz aus der Kraftwerk-Tonaufnahme „Metall auf Metall“ von 1977 digital entnommen (Sample).

Ungefragt hatte er sie leicht verlangsamt in Endlosschleife (Loop) im Song „Nur mir“ mit Rapperin Sabrina Setlur weiterverarbeitet.

Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, der jüngst 80 Jahre alt wurde, fühlte sich bestohlen und zog vor Gericht.

Was ist das rechtliche Problem? „Inzwischen geht es im Kern nur noch um eins“, sagt Döhl: „Um die heute geltenden Bedingungen für erlaubnisfreie Übernahmen aus geschützten Werken und gegebenenfalls Medien, die Dritte geschaffen haben.“ Schöpfern von Musik und anderen Künsten stehe ein Urheberrecht zu.

Erfolge die Übernahme digital, gehe es zugleich um die Nutzung des Mediums (Tonaufnahme, Film usw.).

Auch deren Inhaber (Tonträgerhersteller, Filmhersteller usw.) müssten dann grundsätzlich gefragt werden.

Nach Stand der Dinge wäre jede unerkennbare oder unkenntlich gemachte Übernahme erlaubnisfrei, so Döhl.

Jede andere brauche eine Erlaubnis.

Es sei denn, es greife eine Ausnahme.

Rechtlich etablierte Beispiele dafür seien Zitate, Parodien und Karikaturen.

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