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Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt

Stern ·
Spenden für sich selbst abgezweigt: Haftstrafe für führenden Coronaleugner bestätigt

Weil er etwa 700.000 Euro an Spenden für sich selbst behielt, muss ein ehemals führender Vertreter der Coronaleugner- und Impfgegnerszene ins Gefängnis.

Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Göttingen gegen Reiner Fuellmich größtenteils, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte.

Der frühere Politiker der Kleinpartei Die Basis ist damit rechtskräftig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Untreue verurteilt. (Az.

6 StR 359/25) Das Landgericht sah als erwiesen an, dass er Spenden für die von ihm mitgegründete Stiftung namens Corona-Ausschuss für private Zwecke abgezweigt hatte.

Es ordnete in seinem Urteil vom April 2025 die Einziehung von Taterträgen an.

Das korrigierte der BGH nun „geringfügig“.

Ansonsten blieb das Göttinger Urteil bestehen.

Der BGH bestätigte auch, dass fünf Monate Untersuchungshaft nicht auf die Freiheitsstrafe angerechnet werden.

Die während der Coronapandemie 2020 gegründete Stiftung Corona -Ausschuss verbreitete als ein selbsternanntes Expertengremium über das Internet und über soziale Medien irreführende Behauptungen über die Krankheit und die dagegen entwickelte Impfungen.

Parallel warb sie massiv um Spenden.

Fuellmich war früher zudem Kobundeschef der aus der Coronaleugnerszene hervorgegangenen Kleinpartei Die Basis, die bei der Bundestagswahl 2021 insgesamt 1,4 Prozent der Stimmen holte.

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