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Kultur

Mordprozess: Fall Fabian: Verteidiger verweigern Kreuzverhör

Stern ·
Mordprozess: Fall Fabian: Verteidiger verweigern Kreuzverhör

In einer vierstündigen Erklärung hatte die Angeklagte im Fall des ermordeten achtjährigen Fabian zuletzt die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Richter wollte sie befragen - das kann er vorerst nicht.

Die Verteidiger der im Fall Fabian wegen Mordes angeklagten Frau haben eine Befragung ihrer Mandantin durch das Gericht abgelehnt. „Ich bin mir sicher, dass sie keine fünf Minuten durchhalten würde“, sagte Anwalt Thomas Löcker zur Begründung.

Die Angeklagte sei nach ihren Einlassungen am vorherigen Verhandlungstag emotional sehr labil.

Ihr sei womöglich zum ersten Mal in diesem Prozess klar geworden, was für sie auf dem Spiel stehe - eine Haftstrafe von 30 Jahren oder sogar mehr.

Die 30-Jährige hatte am Montag erstmals im Prozess ausgesagt und in einer vierstündigen Erklärung die Tatvorwürfe zurückgewiesen.

Sie sagte in einer vor dem Landgericht Rostock verlesenen Erklärung, dass sie den Fundort des Leichnams, einen Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock), am 13.

Oktober erstmals gesehen habe.

Laut Anklage soll die Frau den achtjährigen Fabian am 10.

Oktober 2025 an dem Teich, etwa 15 Kilometer südlich von Güstrow, erstochen und den Leichnam anschließend in Brand gesetzt haben.

Das Motiv soll mit dem Verhältnis der Angeklagten zu Fabians Vater und dem zeitweisen Ende dieser Beziehung zusammenhängen.

In dem seit dem 28.

April laufenden Indizienprozess wurden bereits Dutzende Zeugen gehört und zahlreiche Gutachten vorgelegt.

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