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Kultur

„Letzte Verteidigungswelle“: Mutmaßliche Unterstützer rechter Terrorgruppe angeklagt

Stern ·
„Letzte Verteidigungswelle“: Mutmaßliche Unterstützer rechter Terrorgruppe angeklagt

Zwei Jugendliche stehen im Verdacht, die „Letzte Verteidigungswelle“ unterstützt und einen Anschlag auf eine Asylunterkunft versucht zu haben.

Kommt es zum Prozess gegen sie? Manche Täter der rechtsextremen Terrorgruppe sind noch minderjährig gewesen: Nach einem Urteil gegen Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle “ vor wenigen Wochen hat die Bundesanwaltschaft jetzt zwei mutmaßliche Unterstützer in Hamburg angeklagt.

Der Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) muss klären, ob es zum Prozess gegen die zwei Deutschen kommt.

Die beiden Beschuldigten sollen sich Anfang Januar 2025 mit Komplizen zu einer bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln im thüringischen Landkreis Altenburger Land begeben haben, um dort einen Brand auszulösen. „Dazu schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen“, teilte die Bundesanwaltschaft mit.

Ein Feuer sei aber nicht ausgebrochen.

Beschuldigte handelten als „Jugendliche mit Verantwortungsreife“ Einer der beiden Beschuldigten soll das Geschehen laut Bundesanwaltschaft abgesichert haben, der andere habe die Tat gefilmt.

Sie sind den Angaben nach daher dringend verdächtig, als Jugendliche mit Verantwortungsreife eine inländische terroristische Vereinigung unterstützt zu haben.

Außerdem wird ihnen Beihilfe zum versuchten Mord, zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge und zur versuchten schweren Brandstiftung zur Last gelegt.

Die damals 16 und 17 Jahre alten Jugendlichen waren erst Ende Juni im Landkreis Altenburger Land und in Gera in Thüringen festgenommen worden.

Einer der beiden befindet sich der Mitteilung zufolge weiterhin in Untersuchungshaft.

Der Haftbefehl gegen den anderen sei am 22.

Juli 2026 außer Vollzug gesetzt worden. „Letzte Verteidigungswelle“: Urteil gegen Haupttäter vor wenigen Wochen Der Staatsschutzsenat des OLG hatte Anfang August sieben junge Mitglieder und einen Unterstützer der „Letzten Verteidigungswelle“ zu Haftstrafen zwischen anderthalb und fünf Jahren verurteilt.

Zugleich stellte er fest, dass es sich bei der Gruppe um eine inländische terroristische Vereinigung handele.

Nach Überzeugung des Gerichts verübte und plante die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.

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