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Verbot von Leihmutterschaft: Leihmutterschaft: Verletzt das Verbot die Grundrechte von Frauen?

Die Zeit ·
Verbot von Leihmutterschaft: Leihmutterschaft: Verletzt das Verbot die Grundrechte von Frauen?

Etwa jedes zehnte Paar in Deutschland würde gerne Kinder kriegen, kann es aber nicht. Natürlich gibt es Wege, etwa die Adoption. Für manche bleibt allerdings die Leihmutterschaft oder Eizellspende am Ende die einzige Möglichkeit auf Elternschaft.

Beides ist in Deutschland seit 1991 verboten. Auch wegen Jens Spahn , um dessen Elternschaft in den vergangenen Wochen eine große Debatte entfacht ist. Als gesundheitspolitischer Sprecher der Union, später als Gesundheitsminister und Fraktionsvorsitzender hat sich Spahn immer wieder gegen eine Legalisierung ausgesprochen. Zuletzt auf einem Parteitag im Februar 2026, also zu einem Zeitpunkt, als eine Leihmutter in den USA schon schwanger war mit seinem Kind.

Spahn musste seinen Posten als Fraktionschef der Union mittlerweile räumen. Bundeskanzler Friedrich Merz jedoch bekräftigte kurz vor der Sommerpause noch das Verbot von Leihmutterschaft und Eizellspende. Die Gesetzeslage, sagte Merz, sei klar.

Aber wie klar ist die Rechtslage wirklich? Immerhin toleriert der deutsche Staat ziemlich offen, dass sie im Ausland umgangen wird, so wie im Fall Spahn. Und wie zeitgemäß ist ein Gesetz, das seit über 30 Jahren fast unverändert das Kinderkriegen in Deutschland regelt?

In der 145. Folge von Was jetzt? – Die Woche spricht Moderatorin Constanze Kainz mit Hanna Grabbe, Redakteurin im Ressort Wissen der ZEIT.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.zeit.de — der Inhalt gehört Die Zeit.

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