Schadensersatzklage: Nach SEK-Einsatz: Hausbesitzerin will 290.000 Euro vom Land
Es geht um mehr als eine gesprengte Haustür: Die Klägerin wirft der Polizei schwere Übergriffe und unverhältnismäßiges Vorgehen vor.
Nun soll der lange zurückliegende Einsatz untersucht werden.
Mehr als drei Jahre nach einem SEK-Einsatz in ihrem Haus in Bocholt im Münsterland fordert die Eigentümerin vom Land 290.000 Euro und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Polizei.
Eine entsprechende Schadensersatzklage sei eingegangen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Münster.
Allerdings sei die Klage dem Land noch nicht zugestellt.
Erst müsse das Gericht unter anderem den Streitwert bestimmen.
Die Polizei hatte am 21.
Juni 2023 im Haus der Klägerin einen Durchsuchungsbeschluss wegen des Verdachts des illegalen Waffenbesitzes durchgesetzt, der sich gegen ihren damaligen Lebensgefährten richtete.
Dabei war die Tür des frisch renovierten Hauses nach ihren Angaben mit großer Explosionswucht gesprengt worden, wie aus der Klageschrift hervorgeht.
Die Polizei sei so rabiat vorgegangen, dass das Haus massiv beschädigt worden sei.
Genannt werden Schäden an der Bausubstanz, eine fehlende Haustür, zerstörte Möbel und Gegenstände. „Focus-Online“ hatte zuerst berichtet.
Geschlagen, getreten, erniedrigt? Die Klägerin erhebt auch Vorwürfe gegen die Polizei: Obwohl sie sich nicht gewehrt habe, sei sie brutal überwältigt, geschlagen, getreten, bedroht, rassistisch beleidigt und erniedrigt worden.
Sie habe unter anderem Verbrennungen, Splitterverletzungen und erhebliche psychische Beeinträchtigungen davongetragen.
Sie sei bis jetzt arbeitsunfähig und in ärztlicher Behandlung.
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