Religion: Gericht: Berliner Schule darf demonstratives Gebet verbieten
In der Pause auf dem Schulhof beten? Nach der Schulordnung eines Berliner Gymnasiums ist das verboten.
Ein Gericht billigt das.
Beendet ist der Streit damit nicht Ein Berliner Gymnasium darf Schülern „demonstratives“ Beten verbieten.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden und eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) abgewiesen.
Entscheidend war für die Richter dabei der Schulfrieden.
Sie verwiesen in ihrem Urteil darauf, dass es an dem Gymnasium seit geraumer Zeit ernsthafte Konflikte mit religiösem Hintergrund gebe.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Die Schulkonferenz des Gymnasiums hatte auch vor diesem Hintergrund beschlossen, die Formulierung aufzunehmen, dass „die demonstrative Ausübung von religiösen Riten und extrem politischen Handlungen im Interesse des Schulfriedens untersagt ist“.
Aus Sicht des klagenden Vereins werden dadurch muslimische Schülerinnen und Schüler diskriminiert, weil ihnen damit das islamische Gebet untersagt ist.
Wer dieses Gebet für sich als verpflichtend ansehe, müsste sich zum Beten in Büschen, hinter Müllcontainern und in Toilettenräumen verstecken, hieß es.
Mit einer sogenannten Verbandsklage wollte der Verein die Diskriminierung vom Gericht feststellen lassen. „Die Schüler wünschen sich mit ihrem Glauben an der Schule akzeptiert zu werden“, erklärte Klägervertreterin Soraia Da Costa Batista am Rande der Verhandlung.
Gericht: Muslimische Schüler in erster Linie betroffen Die Schulordnung unterscheide nicht nach Religion , sondern verbiete jegliche demonstrativ ausgeübten religiösen Riten in der Schule, so die Richter.
Sie räumten aber auch ein, dass von der Regelung in erster Linie muslimische Schülerinnen und Schüler betroffen seien.
Denn das islamische Pflichtgebet, das fünfmal täglich zu bestimmten Zeiten – und damit auch während der Schulzeit – zu verrichten ist, sei besonders sichtbar.
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