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Arbeitsrecht: Kündigung in Probezeit: Betriebsrat muss einbezogen werden

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Arbeitsrecht: Kündigung in Probezeit: Betriebsrat muss einbezogen werden

Zwar kann ein Arbeitsverhältnis in den ersten sechs Monaten leichter beendet werden.

Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, muss der aber die Gründe kennen.

Schlagwörter allein reichen dann nicht.

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