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„Schattendatenbank“ - So gefährlich ist der neue Rechtsstreit für die Schufa

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„Schattendatenbank“ - So gefährlich ist der neue Rechtsstreit für die Schufa

Die Schufa kommt aus den Negativschlagzeilen nicht heraus. Erst die Enthüllungen über eine bislang kaum bekannte Sammlung alter Verbraucherdaten – jetzt macht die österreichische Datenschutzorganisation NOYB ernst. Sie hat die Schufa laut NDR abgemahnt und fordert unter anderem, bis zu 10 Jahre alte Daten zu löschen und diese Verbrauchern vollständig offenzulegen.

Sollte die Schufa nicht einlenken, will NOYB vor Gericht ziehen. Zusätzlich sammelt die Organisation bereits Interessenten für eine mögliche Sammelklage auf Schadenersatz. BILD dokumentiert, wo die Schufa jetzt verwundbar ist und was die Dauerbaustellen bedeuten.

Nach Recherchen von NDR und „Süddeutscher Zeitung“ hält die Schufa historische Informationen über Millionen Menschen weiter vor. Darunter können alte Kredite, Pfändungen, Privatinsolvenzen oder längst erledigte Schulden sein. Wie brisant sind die Altdaten?

Die Schufa bestreitet, dass es sich um eine rechtswidrige „Schattendatenbank“ handelt. Diese Daten würden unter anderem für Tests und zur Überprüfung von Score-Modellen benötigt, so die Mega-Auskunftei. Verbraucher hätten keinerlei Nachteile, hieß es.

Was die Lage verschärft: Über diese Altdaten hat die Schufa vor der Enthüllung nie gesprochen. Daher ist Bombe umso schärfer. Für diese PR-Panne hat sich die Schufa mittlerweile entschuldigt. Aus Sicht von Verbraucherschützern und Datenschützern entsteht der Eindruck, dass Transparenzversprechen und tatsächliche Praxis auseinanderfallen.

Das ist derzeit wahrscheinlich die gefährlichste offene Baustelle der Schufa.

Auch darüber wird vor Gericht gestritten. Der Bundesgerichtshof hat im Juni 2026 verhandelt, wie umfangreich die Schufa Verbrauchern erklären muss, wie ihr Score zustande kommt. Es geht um die Frage, ob die bisherige kostenlose Datenkopie der Schufa den gesetzlichen Auskunftsanspruch erfüllt. Eine Entscheidung steht im Oktober an.

Das ist besonders interessant, weil die Schufa gleichzeitig seit März 2026 mit einem neuen, deutlich transparenteren Score arbeitet. Der alte Streit ist damit aber nicht automatisch erledigt. Denn: Die neuen Regeln und der neue Score lösen nicht rückwirkend die Frage, ob die bisherigen Auskünfte ausreichend waren.

Hier könnte ein Urteil des BGH deshalb noch einmal für Bewegung sorgen.

Der Europäische Gerichtshof hat bereits im Dezember 2023 eine für die Schufa unangenehme Grundsatzentscheidung getroffen.

Der EuGH stellte klar: Wenn ein von der Schufa berechneter Wert für eine Entscheidung – etwa über einen Kredit – praktisch entscheidend ist, kann das rechtlich als automatische Entscheidung gelten. Dann gelten besondere Schutzregeln für Verbraucher.

Offen ist aber weiterhin, was daraus in einzelnen Fällen folgt. Genau deshalb beschäftigen sich deutsche Gerichte weiterhin mit Fragen rund um Auskunft, Score und den Umgang mit solchen Entscheidungen.

Der Bundesgerichtshof hat Ende 2025 die Schufa grundsätzlich vor einem kompletten Kurswechsel bewahrt. Eine Speicherung erledigter Negativmeldungen über einen längeren Zeitraum ist nicht automatisch verboten.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.

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