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Russisches Haus in Berlin: Warum Deutschland das Russische Haus nicht schließen will

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Russisches Haus in Berlin: Warum Deutschland das Russische Haus nicht schließen will

Die Ausweisung der Kremlpropagandistin Xenija Fedorowa aus Frankreich und Positionierungen im Berliner Wahlkampf haben die Kontroverse um das Russische Haus in Berlin neu entfacht. Zugleich ist der Betrieb der Institution, der deutsche Politiker Propaganda- und Spionagetätigkeit vorwerfen, mit der Arbeit des deutschen Goethe-Instituts in Russland verknüpft. Sollte Deutschland das Russische Haus schließen, wird damit gerechnet, dass das Moskauer Regime die deutsche Kultur- und Spracharbeit in Russland beendet. Der Betrieb der jeweiligen Einrichtungen ist ein völkerrechtlich geregeltes Geschäft, das auf Gegenseitigkeit beruht.

Derzeit betreibt die russische Regierungsagentur Rossotrudnitschestwo das Prestigeobjekt an der Friedrichstraße angeblich in einem „Grundbetrieb“. Denn gegen die Agentur bestehen seit vier Jahren EU-Sanktionen. Das Auswärtige Amt teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, dass Deutschland „die staatliche Zusammenarbeit mit der Russischen Föderation in sämtlichen Bereichen beendet habe“, davon sei auch die kulturelle Zusammenarbeit betroffen. Vermögenswerte von Rossotrudnitschestwo seien eingefroren, und der Organisation dürfen „weder finanzielle Mittel noch andere wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden“. Deswegen finde „ein uneingeschränkter Betrieb nicht statt“.

Zugleich erklärte das Auswärtige Amt, dass die Sanktionierung der Betreibergesellschaft „keine unmittelbare Schließung des Russischen Hauses zur Folge“ habe. Eine solche fordern CDU, SPD und Grüne in Berlin. Eine Beendigung des Vertragsverhältnisses wäre frühestens in einem Jahr möglich, teilte das Auswärtige Amt mit. Aber dann blieben Gebäude und Liegenschaft weiterhin in russischem Besitz, für mindestens den Rest des Jahrhunderts. Die Bundesregierung überprüfe allerdings, so teilte es das Auswärtige Amt mit, „umfassend und kontinuierlich die völkervertragsrechtlichen Grundlagen des Russischen Hauses“. Auch das Auswärtige Amt verwies auf die Bedeutung des Goethe-Instituts in Moskau.

Die beiden Institutionen sind durch zwei zwischenstaatliche Abkommen aus den Jahren 2011 und 2013 verknüpft. Ebenso wie Deutschland den Betrieb des Russischen Hauses gestattet, erlaubt Moskau der Bundesrepublik, ein Kulturinstitut in der russischen Hauptstadt zu unterhalten.

Die Arbeit des Goethe-Instituts in Russland ist jedoch ohnehin längst eingeschränkt. Unter dem Eindruck des russischen Krieges gegen die Ukraine erklärte das Auswärtige Amt im April 2023 40 Scheindiplomaten zu unerwünschten Personen, die Deutschland umgehend verlassen mussten. Sie arbeiteten Erkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden zufolge in Wirklichkeit für die russischen Geheimdienste FSB, GRU und SWR. Es war ein Bruch mit einer jahrelangen deutschen Praxis, das Treiben der russischen Geheimdienste im Land weitgehend zu billigen. Weitere 34 mutmaßliche Spione wurden diskret aufgefordert, Deutschland zu verlassen.

Moskau empörte sich öffentlich über das Berliner Vorgehen und kündigte im Mai 2023 an, schon mit Wirkung von Juni 2023 an müssten alle offiziellen deutschen Institutionen in Russland ihr Personal auf insgesamt 350 Personen verringern.

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