Wie eine AfD-Regierung die Medienlandschaft verändern könnte
Mit einer absoluten Mehrheit könnte die AfD für Sachsen-Anhalt medienrechtliche Staatsverträge kündigen. Was wären die Folgen für das deutsche Mediensystem?
Das deutsche Rundfunksystem ist vor allem eines: vielköpfig und komplex. Allein der öffentlich-rechtliche Rundfunk besteht aus insgesamt zwölf Anstalten, hinzu kommen private Rundfunkanbieter. Und das hat gute Gründe. Einen zentralisierten Staatsfunk wie zu NS-Zeiten, der für ein Regime Propaganda verbreitet, soll es nicht wieder geben. Auch deswegen ist Medienpolitik in Deutschland Ländersache.
Doch dem föderal organisierten Rundfunk in seiner bestehenden Form könnte ein Stresstest bevorstehen. Denn mit der AfD stellt eine Partei das System grundlegend infrage.
Das allein ist nicht neu. Neu aber ist, dass die Umfragewerte im Bundesland Sachsen-Anhalt eine Regierungsübernahme der AfD möglich erscheinen lassen - und damit auch eine Umsetzung ihrer medienpolitischen Pläne. Die lauten, ausweislich des so genannten Sofortprogramms der AfD Sachsen-Anhalt: "Rundfunkstaatsverträge kündigen".
Im Visier hat die Partei dabei vor allem den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Dessen Existenz beruht auf verschiedenen Staatsverträgen, geschlossen durch die Bundesländer. Und anders als Gesetze sind Staatsverträge tatsächlich kündbar.
In Sachsen-Anhalt betrifft das unter anderem den MDR. Dessen rechtliche Grundlage ist der MDR-Staatsvertrag zwischen den drei Bundesländern Sachsen, Thüringen und eben Sachsen-Anhalt. Der Staatsvertrag ist kündbar zum 31.12.2028, wenn die Kündigung bis Ende 2026 erklärt würde. In Sachsen-Anhalt bräuchte eine neue Landesregierung dazu nach einer im Frühjahr beschlossenen Änderung der Landesverfassung die Zustimmung des Landtags - im Falle einer absoluten Mehrheit der AfD wäre die zu erwarten.
Eine wirksame Kündigung hätte zur Folge, dass Sachsen-Anhalt ausschiede, der MDR würde von einer Drei- zu einer Zwei-Länder-Anstalt. Der verbleibende MDR dürfte wohl trotzdem weiter aus und über Sachsen-Anhalt berichten. Dafür spricht die Rundfunkfreiheit. Der bisherige Auftrag etwa für das Hörfunk-Landesprogramm MDR Sachsen-Anhalt entfiele aber.
Ob eine Kündigung des MDR-Staatsvertrags allerdings einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde und wirksam wäre, ist keineswegs sicher. Denn in Deutschland muss es eine flächendeckende Versorgung mit öffentlich-rechtlichem Rundfunk geben. Das schreibt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Grundgesetz vor. "An die Stelle des Alten muss ohne zeitliche Verzögerung etwas Neues treten, das organisatorisch und inhaltlich den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genügt", sagt Medienrechtler Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig und ergänzt:
Dass eine ersatzlose Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Sachsen-Anhalt verfassungsrechtlich nicht machbar ist, weiß auch die AfD. Sie will stattdessen einen "Grundfunk".
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