Lehrer in Sachsen-Anhalt - Abgemahnt, weil er Meinung über AfD-Wähler sagte
Stendal (Sachsen-Anhalt) – Warum wusste die AfD offenbar schon wenige Stunden nach einem Gespräch zwischen Lehrer und Schülern von dessen Inhalt? Genau diese Frage beschäftigt Max Heckel (40) und seinen Anwalt bis heute. Denn nach Angaben des Pädagogen konnte das Landesschulamt bislang nicht erklären, wie Informationen aus der Schule so schnell bei der Partei landeten.
Der Hintergrund: Am 4. März 2025 diskutierte Lehrer Max Heckel am Ende des Unterrichts mit Schülern, die nach seiner Haltung zur AfD gefragt hatten. Dabei erklärte der Pädagoge der Comenius-Sekundarschule in Stendal: „AfD-Wähler sind entweder a) sehr reich, b) frei von Moral oder c) nicht bei Verstand.“
Diese Aussage tätigte er an einer Ganztagsschule mit rund 435 Schülerinnen und Schülern in Sachsen-Anhalt . Wenig später entwickelte sich daraus ein Konflikt, der inzwischen das Landesschulamt, das Bildungsministerium und bald auch das Arbeitsgericht beschäftigt. Heckel erhielt eine Abmahnung, gegen die er juristisch vorgeht.
„Bislang konnte das Landesschulamt uns nicht erklären, wie die Informationen aus der Schule zur AfD gelangt sind“, sagt der Lehrer gegenüber BILD. Die Gesprächsnotizen der beteiligten Schüler ließen dafür keine eindeutigen Rückschlüsse zu.
Fest steht: Die Landes-AfD wusste noch am selben Tag von dem Gespräch und machte ihn kurze Zeit später im Landtag zum Thema. Das Landesschulamt erklärte auf Nachfrage lediglich: „Aufgrund des laufenden Verfahrens wird sich das Landesschulamt zum Sachverhalt nicht äußern. Die Entscheidung des Gerichts wird zunächst abgewartet.“
Heckel, der in der Altmark auch als Musiker der Folk-Band „Nobody Knows“ und Kulturmanager bekannt ist, will die Abmahnung nicht akzeptieren. „Ich will die Sache rechtlich geklärt wissen. Ich werde jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass wir endlich mit diesem Neutralitätsnarrativ aufräumen“, sagt er.
Nach seiner Darstellung hätten Schüler ihn gefragt, ob er die AfD wähle. Das habe er verneint und mit drei Argumenten begründet: mit einer Studie zur Steuerpolitik der AfD, dem Potsdamer Treffen von Konservativen und Rechtsextremen samt dem dort diskutierten Begriff „Remigration“ sowie Äußerungen des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke zur Inklusion.
Besonders problematisch findet das Land jedoch Heckels abschließende Aussage über AfD-Wähler. Darin sieht das Landesschulamt möglicherweise einen Verstoß gegen das sogenannte „Überwältigungsverbot“, das 1976 im „Beutelsbacher Konsens“ festgehalten wurde: Demnach ist es Lehrern nicht erlaubt, Schüler „im Sinne erwünschter Meinungen zu überrumpeln und damit an der Gewinnung eines selbstständigen Urteils zu hindern“.
Einen solchen Verstoß sieht Lehrer Heckel nicht: „Ich habe den Schülern erklärt, sie können wählen, wen sie wollen – aber sie sollen sich mit ihrer Wahl auseinandersetzen.“
Für Aufmerksamkeit sorgt der Fall auch deshalb, weil an der Schule eine enge Verbindung zur Landes-AfD besteht. Julia Siegmund, Ehefrau des AfD-Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund, arbeitet dort als pädagogische Mitarbeiterin.
Trotz der politischen Differenzen findet Heckel für seine Kollegin lobende Worte: „Wir haben gelegentlich gemeinsam Pausenaufsicht.
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