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Gericht hört NSU-Terroristin an: Beate Zschäpe beantragt vorzeitige Haftentlassung

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Gericht hört NSU-Terroristin an: Beate Zschäpe beantragt vorzeitige Haftentlassung

Für die rassistische Mordserie wird Beate Zschäpe als einzige Überlebende des NSU-Trios verurteilt. Und obwohl sie erst 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, läuft im November eine 15-Jahres-Mindestfrist ab. In München hört sie deshalb ein Oberlandesgericht an.

Die verurteilte Rechtsterroristin Beate Zschäpe will ihre vorzeitige Haftentlassung erreichen - und ist dazu nun vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG) angehört worden. Es habe eine mündliche Anhörung in nicht-öffentlicher Sitzung gegeben, sagte eine OLG-Sprecherin. Dies diene der Vorbereitung einer Entscheidung des Gerichts darüber, wie lange Zschäpe mindestens noch in Haft bleiben muss.

Zschäpe war vom OLG München im Jahr 2018 als Mittäterin an der NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das OLG stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Diese Frist läuft nach Angaben des Gerichts aber nun im November aus - weil Zschäpe im November 2011 in Untersuchungshaft kam. Deshalb muss das Gericht in Kürze über die sogenannte Mindestverbüßungsdauer entscheiden.

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