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Bahnhöfe: Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt - Die wichtigsten Infos

Stern ·
Bahnhöfe: Alkoholverbot an Bahnhöfen kommt - Die wichtigsten Infos

Die Bahn setzt ab Dienstag das neue Alkoholkonsumverbot stufenweise an ihren Bahnhöfen um.

Was das für Fahrgäste bedeutet und wie Verstöße geahndet werden.

Vor wenigen Wochen hat die Deutsche Bahn ein bundesweites Alkoholkonsumverbot an allen Bahnhöfen in Deutschland angekündigt, am Dienstag beginnt die Umsetzung an vier weiteren Stationen.

Der bundeseigene Konzern erhofft sich dadurch unter anderem mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte, auch die Sauberkeit in den Bahnhöfen soll sich verbessern.

Doch an welchen Bahnhöfen gilt so ein Verbot, wo tritt es am Dienstag in Kraft? Und naht danach ein Alkoholverbot in allen Zügen? Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wo tritt das Alkoholkonsumverbot am Dienstag in Kraft? Laut Bahn gilt das Alkoholkonsumverbot ab Dienstag neu am Berliner Hauptbahnhof, der Station Berlin -Gesundbrunnen sowie in Kiel und Braunschweig.

An wie vielen Bahnhöfen gibt es das Verbot bereits? An mehr als 30 Stationen deutschlandweit, darunter die Hauptbahnhöfe Bonn, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg , Köln und München.

Die Bahn hat nach eigenen Angaben bisher sehr positive Erfahrungen mit der Maßnahme gemacht: „In den Modellprojekten konnte gezeigt werden, dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot auch dazu beiträgt, Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss zu verringern, wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof .“ Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl für Reisende und der Reinigungsaufwand gehe zurück.

Ab wann gilt das Verbot an allen Bahnhöfen? Bis zum 15.

Oktober 2026 soll es schrittweise an 5.400 Bahnhöfen umgesetzt werden.

Das Konsumverbot gelte dann im gesamten Bahnhofsbereich inklusive der Bahnsteige, hieß es von der Bahn.

In einigen Kommunen zählen auch die Vorplätze dazu, die der Deutschen Bahn gehören.

Ausnahmen können dort gelten, wo zum Beispiel Bahnhofsgebäude nicht der DB gehören.

In den gastronomischen Betrieben im Bahnhof darf weiterhin Alkohol verkauft und getrunken werden.

Grundsätzlich ist auch erlaubt, Alkohol mit sich zu führen - nur der Konsum ist verboten.

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