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Altersvorsorge: Sie sind Jahrgang 1962? Unter diesen Umständen könnten Sie bald in Rente gehen

Stern ·
Altersvorsorge: Sie sind Jahrgang 1962? Unter diesen Umständen könnten Sie bald in Rente gehen

Nach Jahrzehnten der Arbeit freuen sich viele Menschen auf die Rente.

Wer zum Jahrgang 1962 zählt und bereits mit dem Ruhestand liebäugelt, sollte das hier wissen.

Für den Geburtsjahrgang 1962 ist der Ruhestand schon beinahe in Reichweite.

Entscheidend dafür, wann man wirklich seinen letzten Arbeitstag feiern kann, ist aber nicht nur das Alter, sondern vor allem die Zahl der Versicherungsjahre.

Je nachdem, wie lange Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden, ist ein früher Rentenbeginn möglich – entweder mit oder ohne finanzielle Einbußen.

Wer mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen kann, hat grundsätzlich die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren eine vorgezogene Altersrente zu beziehen.

Für den Jahrgang 1962 war dies – abhängig vom Geburtsmonat – ab 2025 beziehungsweise für Dezember 1962 Geborene Anfang 2026 möglich.

Allerdings müssen diejenigen, die sich dafür entscheiden, in diesem Fall lebenslange Abschläge in Kauf nehmen: eine Kürzung von happigen 13,2 Prozent.

Grundlage dafür ist die Regel, dass die Rente für jeden Monat des vorzeitigen Bezugs um 0,3 Prozent sinkt.

Da der früheste Rentenbeginn für den Jahrgang 1962 insgesamt 44 Monate vor der regulären Altersgrenze liegt, ergibt sich daraus dieser maximale Abzug.

Jahrgang 1962: Wann ist abschlagsfreie Rente möglich? Anders sieht es für besonders lange Versicherte aus.

Wer mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht, kann bereits mit 64 Jahren und acht Monaten ohne Abschläge in den Ruhestand wechseln.

Der frühestmögliche Rentenbeginn liegt in diesem Fall – je nach Geburtsmonat – zwischen 2026 und 2027.

Wer weder die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Frührente erfüllt noch Kürzungen in Kauf nehmen möchte, muss bis zur Regelaltersgrenze durchhalten.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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