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Kultur

Soziales: Down-Syndrom: Bundestag will Monitoring von Bluttests bei Schwangeren

Stern ·
Soziales: Down-Syndrom: Bundestag will Monitoring von Bluttests bei Schwangeren

Mit Gentests kann abgeklärt werden, ob ein Kind mit Down-Syndrom auf die Welt kommen könnte.

Wird die Methode mehr und mehr zur Regel? Der Bundestag dringt darauf, die Umsetzung der inzwischen auf Kassenkosten möglichen Bluttests für Schwangere auf ein Down-Syndrom des Kindes genauer zu beobachten.

Das Parlament nahm mit großer Mehrheit einen Antrag einer fraktionsübergreifenden Abgeordnetengruppe an, der die Bundesregierung zum Einführen eines Monitorings auffordert, um mehr Daten zu bekommen.

Eingesetzt werden soll ein Expertengremium, das rechtliche, ethische und gesundheitspolitische Grundlagen der Kassenzulassung prüft.

Für den Antrag stimmten 529 Abgeordnete, es gab 18 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen.

Dabei verständigten sich die Initiatoren kurz vor der Debatte mit einer anderen Abgeordnetengruppe noch auf eine Änderung, die zunächst angenommen wurde.

Als Ergänzung wurde damit eingefügt, es werde dabei sichergestellt, dass Schwangeren der Zugang zum kassenfinanzierten Bluttest „bei einer gerechtfertigten medizinischen Indikation nicht erschwert wird“.

Down-Syndrom-Tests auf Kassenkosten – unter Voraussetzungen Die Bluttests können seit 2022 unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden, wie der zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Kassen beschlossen hatte.

Dabei wird Schwangeren Blut abgenommen und genetisch analysiert.

Es ist risikoloser als schon länger übliche Untersuchungen, bei denen Fruchtwasser durch die Bauchdecke der Frau entnommen wird.

Zuvor waren Tests selbst zu bezahlen.

Bei einem Down-Syndrom haben Menschen in jeder Zelle ein Chromosom mehr.

Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, daher auch die Bezeichnung Trisomie 21.

Folgen sind körperliche Auffälligkeiten und eine verlangsamte motorische, geistige und sprachliche Entwicklung.

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5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.

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