Arbeitsgericht: Warum ein Behinderter auf Mindestlohn in Werkstätten klagt
13,90 Euro Stundenlohn anstelle eines Taschengelds: Eine Mindestlohn-Klage für Beschäftigte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung beschäftigt ein Gericht.
Dem Kläger geht es ums Prinzip.
Rund 300.000 Menschen arbeiten in Deutschland in Werkstätten für Behinderte.
Bislang bekommen sie keinen Mindestlohn, sondern ein Entgelt, das eher ein Taschengeld ist.
Dagegen hat ein Mitarbeiter einer solchen Werkstatt im Münsterland vor dem Arbeitsgericht Münster geklagt.
Das Verfahren gilt als Musterprozess mit Signalwirkung für ganz Deutschland.
Ob es heute eine Entscheidung gibt, ist noch offen.
Wogegen richtet sich die Klage? Der Kläger ist Jürgen Linnemann.
Der 57-Jährige arbeitet seit 40 Jahren bei den Freckenhorster Werkstätten im Kreis Warendorf.
Seine Aufgabe ist es, Dokumente aus alten Aktenordnern von Auftragsfirmen einzuscannen und zu digitalisieren.
Er arbeitet drei Tage pro Woche und bekommt im Monat knapp 200 Euro ausgezahlt.
Er mag seine Arbeit, fordert aber den Mindestlohn von 13,90 Euro brutto pro Stunde.
Seiner Überzeugung nach verstoßen die Werkstätten mit der niedrigen Bezahlung gegen das Diskriminierungsverbot im Grundgesetz und gegen die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen.
Die UN kritisieren das System der Werkstätten für Behinderte und die Bezahlung als diskriminierend und haben Deutschland dafür gerügt.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.stern.de — der Inhalt gehört Stern.