Jugendschutz im Netz - „KI-Seepferdchen“ für Grundschüler geplant
Social Media erst ab 13, weniger Suchtmechanismen auf Plattformen und ein „KI-Seepferdchen“ für Grundschüler: Die Bundesregierung will den Kinder- und Jugendschutz im Internet deutlich verschärfen. Das Bundeskabinett hat dafür zwölf Vorhaben auf den Weg gebracht. Noch handelt es sich allerdings um Eckpunkte und nicht um fertige Gesetze. Wann die einzelnen Regeln tatsächlich gelten, ist deshalb noch offen. Fass mir den Artikel zusammen
Grundlage der Pläne sind die Empfehlungen der unabhängigen Expertenkommission „ Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt “. Sie hatte im September ihren Abschlussbericht mit insgesamt 56 Handlungsempfehlungen vorgelegt. Die Bundesregierung verfolgt dabei drei Ziele: Schutz, Befähigung und Teilhabe. Kinder sollen vor Gefahren im Netz geschützt werden, gleichzeitig aber lernen, digitale Angebote selbstbestimmt zu nutzen.
Einer der wichtigsten Punkte betrifft TikTok, Instagram und andere soziale Netzwerke . Die Bundesregierung unterstützt auf EU-Ebene den geplanten „ EU KIDS Act “. Dieser soll unter anderem eine Altersgrenze von 13 Jahren für soziale Netzwerke vorsehen und gegen Design-Tricks vorgehen, die Kinder süchtig machen.
Bis eine europäische Regelung greift, will die Bundesregierung eine nationale Übergangslösung schaffen: Kinder unter 13 Jahren sollen grundsätzlich keinen Zugang zu sozialen Netzwerken erhalten. Eine Ausnahme soll es für Angebote geben, die nachweislich kindgerecht sind. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Nutzungsbeschränkungen geplant. Wie diese im Detail aussehen sollen, ist bislang noch nicht festgelegt.
Zur Kontrolle des Alters soll künftig auch eine technische Lösung beitragen. Ab 2027 will die Bundesregierung mit „d-you“, der deutschen Umsetzung der European Digital Identity Wallet (EUDI-Wallet), eine zuverlässige Möglichkeit zur Altersverifikation bei digitalen Diensten bereitstellen. Wie funktioniert Altersprüfung mit der EUDI-Wallet?
Die Verantwortung will die Bundesregierung dabei nicht allein bei den Eltern abladen. Auch die Anbieter sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Dafür setzt die Regierung auf das Prinzip „Safety by Design“: Schutzmechanismen sollen bereits bei der Entwicklung von digitalen Angeboten berücksichtigt werden. Suchterzeugende oder suchtfördernde Designs müsse man verhindern. Algorithmische Empfehlungssysteme sollen standardmäßig deaktiviert sein. Eltern sollen dadurch zugleich davon entlastet werden, die Geräte ihrer Kinder selbst umfassend absichern zu müssen.
Hintergrund ist, dass die Expertenkommission die Risiken nicht allein an der Bildschirmzeit festmacht. Entscheidend seien auch die verwendeten Inhalte und Funktionen, die Gestaltung eines Angebots, die individuelle Anfälligkeit eines Kindes und die Begleitung durch Erwachsene.
Neben Beschränkungen setzt die Bundesregierung deshalb auf mehr Medienkompetenz. Besonders auffällig ist das geplante „KI-Seepferdchen“. Dahinter steckt ein deutschlandweit einheitliches Schulungsangebot für Grundschulkinder. Sie sollen lernen, mit künstlicher Intelligenz umzugehen, KI-Anwendungen zu erkennen und diese reflektiert einzuschätzen.
5News hat diese Zusammenfassung aus dem öffentlichen Feed der Quelle übernommen. Der vollständige Artikel mit allen Details steht auf www.bild.de — der Inhalt gehört Bild.