Tarifverhandlungen: Warnstreik der Pflegekräfte an der Charité
Pflegekräfte der Charité legen drei Tage lang die Arbeit nieder.
Im Fokus steht der Entlastungstarifvertrag.
Das Berliner Arbeitsgericht prüft außerdem den Notdienst während des Streiks.
An der Berliner Charité sind die Pflegekräfte in einen dreitägigen Warnstreik getreten.
Mit der Frühschicht begann die Arbeitsniederlegung, sie soll bis zum Ende der am Freitag beginnenden Nachtschicht, also Samstagfrüh, dauern.
Die Pflegekräfte streiken nach Verdi-Angaben für die Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des Entlastungstarifvertrags, der die Personalausstattung und einen Belastungsausgleich für Arbeiten in Unterbesetzung regelt.
Dieser hat aus Sicht von Verdi die Arbeitsbedingungen an der Charité verbessert, unter anderem durch verbindliche Personalvorgaben und einen Belastungsausgleich für Arbeiten in Unterbesetzung.
Die Charité hat diesen Tarifvertrag zum 31.8.26 gekündigt.
Die Verhandlungen über eine Fortsetzung des Tarifvertrags waren bisher nicht erfolgreich.
Arbeitsgericht prüft den Notdienst Das Berliner Arbeitsgericht verhandelt ab 11.30 Uhr zum Warnstreik .
Konkret geht es um die Ausgestaltung eines Notdienstes während des Arbeitskampfes.
Dieser stellt die notwendige Versorgung der Patientinnen und Patienten sicher.
Ob der von Verdi angebotene Notdienst ausreichend ist, wird von Verdi und der Charité unterschiedlich bewertet.
Verdi zufolge würde der von der Charité angestrebte Notdienst in der Aufrechterhaltung des Normalbetriebs resultieren.
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