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Politik

Inhaftierter Aktivist: Menschenrechtsgericht rügt Türkei abermals im Fall Kavala

FAZ Politik ·
Inhaftierter Aktivist: Menschenrechtsgericht rügt Türkei abermals im Fall Kavala

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen des Strafprozesses und der Inhaftierung des türkischen Intellektuellen Osman Kavala verurteilt. Die Straßburger Richterinnen und Richter kamen zu dem Schluss, dass das Land Kavala mundtot machen wolle und forderten wegen der gravierenden Menschenrechtsverletzungen die sofortige Freilassung des Aktivisten.

Demnach ist seine Verurteilung als ungültig zu betrachten. Unter anderem sei Kavalas Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden und es gebe in dem Fall begründete Zweifel an der Unabhängigkeit der türkischen Gerichte.

Kavala sitzt seit 2017 im Gefängnis und wurde 2022 wegen Umsturzversuchs im Zusammenhang mit den Gezi-Protesten 2013 zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil wurde international scharf kritisiert. In seiner Beschwerde vor dem Straßburger Gerichtshof wendete sich Kavala gegen das Strafverfahren, seine Verurteilung und die Haft.

Die Richterinnen und Richter befanden, dass der Menschenrechtsaktivist lediglich Gebrauch von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung gemacht habe.

Bereits 2019 hatte der EGMR Menschenrechtsverletzungen festgestellt und Kavalas sofortige Freilassung, damals aus der U-Haft, gefordert. Ankara kam dem nicht nach, obwohl EGMR-Urteile für Mitgliedstaaten des Europarats eigentlich bindend sind. Daraufhin leitete der Europarat ein Vertragsverletzungsverfahren ein. Dem Europarat gehören 46 Länder an. Er wacht über die Einhaltung von Menschenrechten und ist keine EU-Institution. 2022 verhängte der EGMR zudem eine Geldstrafe gegen die Türkei wegen Missachtung des Urteils von 2019: 7.500 Euro an Kavala.

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