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Kultur

Drogenschmuggel: Tonnenweise Marihuana geschmuggelt - Langjährige Haftstrafen

Stern ·
Drogenschmuggel: Tonnenweise Marihuana geschmuggelt - Langjährige Haftstrafen

In Schiffscontainern zwischen Holzlieferungen wurden große Mengen Marihuana aus Kanada nach Deutschland geschmuggelt.

Nach monatelangem Prozess ergingen nun Schuldsprüche gegen zehn Männer.

In einem Prozess um mehr als sieben Tonnen Marihuana sind die drei Hauptangeklagten zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Insgesamt 15 Jahre und sechs Monate Haft wegen bandenmäßigen Handels mit Cannabis verhängte das Landgericht Berlin gegen einen 48-Jährigen.

Ein 45-jähriger Angeklagter erhielt acht Jahre und neun Monate, zu sechseinhalb Jahren Haft wurde ein 41-Jähriger verurteilt. „Es geht um internationale organisierte Kriminalität“, sagte die Vorsitzende Richterin Nina Sommer.

Marihuana sei mit Hilfe eines Tarnunternehmens von Kanada nach Deutschland geschmuggelt worden - auf dem Seeweg in Schiffscontainern zwischen Holzlieferungen versteckt.

Von August 2023 bis November 2024 seien es sieben Lieferungen mit jeweils 1,1 Tonnen gewesen, die letzte sei von der Polizei beschlagnahmt worden.

Einziehung von 2,34 Millionen Euro angeordnet In Fall des 48-Jährigen ergingen unter Einbeziehung einer früheren Verurteilung zwei Strafen von siebeneinhalb sowie acht Jahren Haft.

Zudem ordnete das Gericht gegen ihn und den 45-Jährigen die Einziehung von jeweils 2,34 Millionen Euro an.

Sechs Angeklagte im Alter von 25 bis 51 Jahren wurden der Beihilfe zum Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz schuldig gesprochen.

Es ergingen Strafen bis zu drei Jahren und neun Monaten, in zwei Fällen wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.

Ein 28-Jähriger erhielt fünf Jahre Haft wegen gewerbsmäßigen Cannabishandels.

Tarnfirma in Brandenburg Der 45-Jährige soll laut Ermittlungen ein Tarnunternehmen in Brandenburg geführt haben, um so den Anschein legaler Holzlieferungen zu erwecken.

Marihuana sei auf dem Firmengelände im Landkreis Barnim ausgeladen worden, stand für das Gericht fest.

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