Genderratgeber für Juristen: Sag nicht „Vater“, sondern „Elternteil“
Über das Gendern ist schon vieles geschrieben worden. Für die einen dient es der Sensibilisierung zur Gleichberechtigung; ein anerkennenswertes Ziel, das, und darauf weisen die anderen hin, zuweilen in umerzieherischen Impetus umschlägt und unsere Sprache beschädigt.
Analphabeten, Ausländern und Behinderten erschwert es, Deutsch zu lernen. Wir haben vor längerer Zeit für uns entschieden, einige Gedanken des Genderns wirken zu lassen, indes seine Auswüchse als Mode zu betrachten. Wir haben uns amüsiert über jene, die mit übersteigerter Verve das Gendern bekämpfen, wie auch über jene, die es ohne Rücksicht auf Verluste vorantreiben. Doch Moden können zu Trends werden und Trends sich zu Regeln verfestigen, vor allem in Elfenbeintürmen.
Nun haben wir auf der neu gestalteten Website der „Initiative offene Rechtswissenschaft“ den Ratgeber „Gendern in der Dissertation“ entdeckt. Darin enthalten ist ein „Living“-Begriffsglossar; „Living“ meint: ein stetig wachsendes, lebendiges Wörterbuch. „Die Idee dieses Living Begriffsglossars besteht darin, diskriminierende Begriffe zu sammeln und Alternativen aufzeigen sowie ggf. Erklärungen zu den Ausgangs- und/oder Alternativbegriffen bereitzustellen“, heißt es. „Die Tabelle setzt sich aus Einsendungen zusammen, die wir erhalten haben, und aus Begriffen, auf die wir im rechtswissenschaftlichen Forschungsalltag stoßen.“
Wir lesen im Glossar: Der Begriff „Analphabeten“ sei stigmatisierend, weshalb der Begriff „gering literalisierte Menschen“ bevorzugt wird. Der Begriff „Ausländer“ sei im derzeitigen Sprachgebrauch oft negativ konnotiert. Häufig würden als „Ausländer“ abwertend Menschen bezeichnet, die, nicht wie vom Begriff angenommen, tatsächlich die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Auch der Begriff „Behinderter“ sei schwierig. Die Formulierung „mit Behinderung(en)“ sei eine gute Alternative, „weil sie den Menschen mit Behinderung(en) eben nicht auf diese Behinderung(en) reduziert, sondern die Behinderung(en) als nur einen Aspekt aufzeigt“. Dasselbe gelte für die Verwendung „behinderter“ als Adjektiv.
„Keine Alternative“ seien „Euphemismen, wie ,Mensch mit besonderen Bedürfnissen‘, da die Bedürfnisse nicht besonders sind. „Kein Alternativbegriff“ sei der des „Handicaps“, da auch dieser Begriff abwertend „ist, weil er von einem Defizit des Menschen mit Behinderung(en) ausgeht. Er kann nur aufgegriffen werden, wenn er als Selbstbezeichnung verwendet wird.“
Zu Beginn haben wir geschrieben: „Es macht Analphabeten, Ausländern und Behinderten schwerer, Deutsch zu lernen.“ Nun wissen wir, wir hätten besser geschrieben: „Es macht gering literalisierte Menschen, Personen mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit und Menschen mit Behinderung(en) schwerer, Deutsch zu lernen.“
So formuliert, kommt man indes ins Dilemma. Denn es wird für den angesprochenen Personenkreis schwerer, Deutsch zu lernen. Wir erleben das, in Luxemburg lebend, wenn frankophone Schüler Deutsch lernen.
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