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Deutschland

6 Millionen Menschen sahen Abschuss - Raketen-Urteil geplatzt

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6 Millionen Menschen sahen Abschuss - Raketen-Urteil geplatzt

Berlin – Raketen-Rambo Atallah Younes schoss an Silvester 2024 eine Rakete in eine Berliner Wohnung, filmte die Tat für Instagram und wurde wenige Monate später zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung verurteilt. Dass niemand zu Schaden kam, grenzte schon fast an ein Wunder. Am Mittwoch hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil gegen den Palästinenser (25) auf. Grund: ein Rechtsfehler des Berliner Landgerichts. Jetzt muss der Fall neu verhandelt werden.

Younes war 2024 zu Besuch in der Hauptstadt. Am frühen Abend des 31. Dezember 2024 zündete er in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete – und richtete sie auf ein Wohnhaus. Die Rakete durchschlug ein Fenster und explodierte im Schlafzimmer eines Ehepaars. Das Paar hielt sich im Nebenzimmer auf, wurde nicht verletzt. Möbel und Einrichtung wurden beschädigt. Younes veröffentlichte nach der Tat ein mit Musik untermaltes Video vom Raketenabschuss auf Instagram. Mehr als sechs Millionen Menschen sahen das Video, bevor es gelöscht wurde.

Nach der Tat floh der Mann zunächst. Am nächsten Tag kehrte er zurück, um sich bei den Bewohnern zu entschuldigen. Auch davon veröffentlichte er ein Video. Er blieb noch einige Tage in Berlin . Am 4. Januar 2025 wollte er in seine Heimat, das Westjordanland, ausreisen. Dabei wurde er am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen und kam in Untersuchungshaft.

Im April 2025 verurteilte ihn das Landgericht zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten wegen Sachbeschädigung. Angeklagt war er ursprünglich auch wegen versuchter schwerer Brandstiftung, versuchter gefährlicher Körperverletzung und des Auslösens einer Explosion . Das Gericht sah es nicht als erwiesen an, dass er Menschen verletzen wollte. Der Haftbefehl wurde aufgehoben, er konnte den Gerichtssaal als freier Mann verlassen. Wenig später reiste er aus Deutschland aus . Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim BGH ein. Der BGH hob die Entscheidung nun auf und verwies den Fall zurück nach Berlin.

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