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Neues Klimagesetz: Darf Bayern seine CO2-Emissionen bald verdoppeln?

Stern ·
Neues Klimagesetz: Darf Bayern seine CO2-Emissionen bald verdoppeln?

Vor fünf Jahren wollte die Staatsregierung ein Vorreiter sein im Kampf gegen den Klimawandel.

Nun läuft die Rolle rückwärts.

Die daraus resultierenden Folgen lassen sich in Millionen Tonnen berechnen.

Infolge der geplanten Verschiebung von Bayerns Klimaneutralität auf 2045 könnte der Freistaat laut einer Berechnung der Umweltschutzorganisation Greenpeace den Ausstoß klimaschädlicher Emissionen nahezu verdoppeln.

Bayern dürfte entsprechend der laufenden Novellierung des Gesetzes bis 2045 mindestens 392,4 Millionen Tonnen Kohlendioxid zusätzlich ausstoßen, als nach dem bisherigen Gesetz vorgesehen ist.

Das würde im Maximalfall nahezu einer Verdopplung der bislang vorgesehenen Emissionen von rund 434,4 Millionen Tonnen entsprechen.

Derzeit befindet sich der Ende April vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf in der parlamentarischen Anhörung - am Dienstag soll es im Landtag eine Anhörung von Experten geben.

Damals hatten CSU und Freie Wähler die Abschwächung ihrer eigenen Klimaschutzziele mit geänderten Rahmenbedingungen infolge des Ukraine-Krieges erklärt.

Hinter dem Plan steht aber auch eine neue politische Zielsetzung.

CSU und Freie Wähler ordnen ihre Politik dem Ziel unter, die Wirtschaft wieder ans Laufen zu bekommen.

Bayerns neues Klimagesetz orientiert sich künftig am Bundesgesetz Das neue Klimagesetz sieht nicht einfach nur eine Verschiebung der Klimaneutralität um fünf Jahre vor, vielmehr wird das bisher geltende konkrete Ziel vollständig aus dem Gesetzestext gestrichen.

Die Reduktion der Treibhausgasemissionen orientiert sich künftig am Bundes-Klimaziel 2045 und faktisch nur noch an den durchschnittlichen Pro-Kopf-Emissionen des Bundes.

Dies würde bedeuten, dass Bayern bis 2029 seine Emissionen zunächst gar nicht reduzieren müsste.

Die Pro-Kopf-Emissionen lagen im Freistaat mit 6,1 Tonnen im Jahr 2024 noch klar unter dem Bundesdurchschnitt (8,2 Tonnen) und das Bundesklimaschutzgesetz sieht erst ab 2029 eine geringere Pro-Kopf-Emission vor (5,82 t).

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