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Kultur

Öffentliche Aufträge: Brandenburg macht Weg frei für erleichterte Auftragsvergaben

Stern ·
Öffentliche Aufträge: Brandenburg macht Weg frei für erleichterte Auftragsvergaben

Brandenburg will fortan Vergaben öffentlicher Aufträge schlanker machen: Das „Best-Bieter-Prinzip“ soll Unternehmen von der Vorlage von Nachweisen entlasten.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge kann in Brandenburg künftig über das sogenannte „Best-Bieter-Prinzip“ durchgeführt werden und soll damit unbürokratischer werden.

Dieses Verfahren sieht vor, dass nur noch der zu erwartende erfolgreiche Bieter seine Eignung nachweisen und Prüfunterlagen einreichen muss.

Das Prinzip wurde laut einer Mitteilung des Wirtschaftsministeriums nun eingeführt. „Hierzu wurde die Verwaltungsvorschrift zur Landeshaushaltsordnung geändert und die Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung entsprechend angepasst“, heißt es in der Mitteilung. „Bürokratie und Modernisierungsschub“ „Mit dem Best-Bieter-Prinzip im Vergaberecht entlasten wir unsere Kommunen spürbar von unnötigem Aufwand.

Ab sofort werden bestimmte Nachweise nur von aussichtsreichen Bietern verlangt“, sagte Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU).

Das sei ein notwendiger Bürokratieabbau und echter Modernisierungsschub.

Die Kommunen könnten sich wieder auf die Dinge konzentrieren, „die wirklich wichtig sind“.

Brandenburgs Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) sagte: „Nicht zuletzt fällt damit auch eine Hürde weg, die gerade ortsansässige kleinere und mittlere Unternehmen mitunter von der Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren abgeschreckt hat.

Das ist nicht nur gut für die Brandenburger Wirtschaft, sondern auch für die Kommunen und das Land, die von den Steuereinnahmen der ortsansässigen Unternehmen und ihrer Beschäftigten profitieren.“ Die Neuregelung gilt sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunen.

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