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Kultur

Gemütliches Sporteln: Was gilt beim SUP-Fahren auf Brandenburgs Gewässern?

Stern ·
Gemütliches Sporteln: Was gilt beim SUP-Fahren auf Brandenburgs Gewässern?

SUP-Ausflug geplant? Welche Fahrverbote beim Stand-up-Paddling in Brandenburg gelten, warum man Seerosen meiden und wann Schwimmwesten dabeihaben sollte.

Wer in Brandenburg mit einem Stand-up-Paddle-Board unterwegs sein will, sollte sich vorher informieren, ob See oder Fluss dafür auch freigegeben ist.

Insbesondere an Schleusen, Naturschutzgebieten und Seen, die zu Parkanlagen gehören, könne es Fahrverbote geben, teilte das Polizeipräsidium in Potsdam mit.

Auch Uferbereiche mit Schilf, Rohr oder Seerosen dürfen nicht befahren werden.

Ein Beispiel ist der Sacrower See bei Groß-Glienicke. „Das Befahren des Gewässers mit Wasserfahrzeugen – wie Kajak, Stand-up-Paddle (SUP), Floß – zum Schutz der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt sowie das Tauchen im See sind ohne besondere Erlaubnis nicht zulässig“, heißt es vom Ortsbeirat.

Insgesamt darf laut Polizei aber ein „Großteil der Brandenburger Bundeswasserstraßen sowie ein Großteil der Seen“ mit dem SUP befahren werden.

Naturschutz beachten und Spreewaldkähne haben Vorfahrt Die Brandenburger Polizei empfiehlt, sich mit dem Board eher in Ufernähe und jenseits der Fahrrinne aufzuhalten.

Denn: „Der Vorrang der Berufsschifffahrt ist unbedingt zu beachten: SUP-Fahrer haben hier eine Ausweichpflicht.“ Das gilt auch auf den bei Wassersportlern beliebten Fließen im Spreewald: Spreewaldkähne haben immer Vorfahrt.

Auch können einzelne Fließe aus Naturschutzgründen gesperrt sein, heißt es vom Spreehafen Burg. „Bitte respektieren Sie die Sperrungen.“ Auch wenn weder ein Mindestalter noch das Tragen von Rettungswesten vorgeschrieben sind, rät die Polizei in Brandenburg vor allem Kinder und Nichtschwimmer mit Schwimmwesten auszustatten.

Immer wieder kommt es zu Todesfällen bei Ausflügen mit dem SUP.

Im Juni war ein 29-Jähriger im Wandlitzsee nördlich von Berlin ertrunken - er fiel von einem SUP-Board ins Wasser und tauchte nicht wieder auf.

Alkoholgrenzen gelten auch fürs Stand-Up-Paddle Beim Stand-up-Paddling gelten zudem die Alkoholgrenzen auf dem Wasser. „Ab 0,5 Promille darf ein SUP nicht mehr geführt werden“, teilte die Polizei mit.

Ein Verstoß dagegen werde als Ordnungswidrigkeit geahndet, ab 1,1 Promille handele es sich um eine Straftat.

Das Fahren unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln ist verboten.

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